Ermäßigter Steuersatz für Holz aus Kalamitäten

11.06.2018 um 08:30

Für Einkommen durch Holzverkauf aus Schadereignissen wie Windwurf oder Borkenkäferbefall gelten ermäßigte Steuersätze.

Um diese in Anspruch nehmen zu können müssen dem Bayerischen Landesamt für Steuern die jeweiligen Schadmengen vor dem Einschlag mitgeteilt werden.

Das Merkblatt sowie die Formulare über Mitteilung und Nachweisung der Schadmengen finden Sie im Menü unter "Downloads" zum Herunterladen.